Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Einzelfirma BogDan Gartenpflege & Reinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Sie gelten für alle Verträge, die über die Website, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich abgeschlossen werden.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder dem Vertrag.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte durch den Auftraggeber schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt wird.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahngebühren von CHF 15.– pro Mahnung zu erheben.
Bei grösseren Aufträgen kann eine Anzahlung verlangt werden.
Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind, werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden zusätzlich verrechnet.
Termine werden nach Absprache festgelegt.
Der Auftragnehmer ist bemüht, diese einzuhalten, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen durch:
Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Es wird keine Haftung übernommen für:
Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate auf Monatsende.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.
Der Winterdienst erfolgt ab einer Schneehöhe von mindestens 1 cm.
Priorität:
Einsatzzeiten:
Bei starkem Schneefall kann es zu Verzögerungen kommen.
Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs (z. B. extreme Wetterbedingungen, Naturereignisse oder behördliche Anordnungen) besteht keine Leistungspflicht.
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Unternehmens.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Einzelfirma.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.